Das Initiativrecht des Betriebsrats
Das Seminar wird nur als Inhouse-Seminar in Ihrem Betrieb durchgeführt.
Bundesweit.
Unser Dozent kommt zu Ihnen.
Dauer: 2 Tage (bei Vorkenntnissen zum BetrVG), ansonsten 3 Tage
Die Inhalte
Das Initiativrecht bzw. das "Mitbestimmungs-Initiativrecht" ermöglicht es dem Betriebsrat in eigener Initiative einen Mitbestimmungsfall ins Leben zu rufen und in das Mitbestimmungsverfahren zu bringen. Wir haben dann einen Mitbestimmungsfall mit gewissermaßen umgekehrter Laufrichtung: Nicht der Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführer schickt dem Betriebsrat eine Vorlage, sondern umgekehrt.
Wann und in welchen Fällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungs-Initiativrecht ?
Was ist beim Erarbeiten des Initiativantrags zu beachten ?
Wie ist das Verfahren geregelt ?
Wie ist das Verhältnis Initiativrecht / Betriebsvereinbarung ?
Diese und viele andere Fragen werden im Seminar ausführlich behandelt. In einem intensiven Training werden dann in Gruppenarbeit Initiativanträge gefertigt und besprochen.
Auf die besonderen Verhältnisse und den Handlungsbedarf in Ihrem Betrieb wird selbstverständlich eingegangen.
Nehmen Sie, bei Interesse, mit uns K O N T A K T auf.
Zu unseren anderen Seminaren für den Betriebsrat gelangen Sie h i e r
----------------------------------------------------------------------------------
Hinweis für Mitglieder von Personalvertretungsorganen: Unsere Seminare vermitteln Kenntnisse u.a. im Sinne des § 37 Betriebsverfassungsgesetz, § 46 Bundespersonalvertretungsgesetz (und vergleichbare Regelungen der PersVG der Länder), § 19 Mitarbeitervertretungsgesetz .....